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Der Führerschein mit 17

Seit dem 28.09.2005 ist der Führerschein mit 17 da. Jetzt kann man mit 16 1/2 Jahren mit dem Führerschein der Klasse B beginnen. Auch bei uns ist das möglich. Hier erfahren sie mehr darüber. 

Der Modellversuch ist zu Ende

Mangelnde Fahrerfahrung ist das Grundproblem bei jungen Fahranfängern. Deshalb ist ihr Unfallrisiko wesentlich höher als in anderen Altersgruppen. Die Einführung des "Begleitenden Fahrens " soll dies verändern.  Was heißt das :

MEHR PRAXIS + MEHR ERFAHRUNG = WENIGER UNFÄLLE

Auflagen :

  • Beginn der Ausbildung erst mit 16 1/2 Jahren mit Einverständnis der Eltern

  • Theoretische Prüfung Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr

  • Praktische Prüfung Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr

  • Bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit Begleitperson fahren

  • Die Begleitperson muss namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

    • Der Begleiter / in muss mindestens 30 Jahre alt sein

    • Der Begleiter / in muss mindestens 5 Jahre Besitzer der Klasse B sein

    • Der Begleiter / in darf maximal 3 Punkte in Flensburg haben

  • Mit der Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden

Aufgaben der Begleitperson :

  • Er / Sie ist kein Fahrlehrer / Hilfsfahrlehrer und dürfen nicht eingreifen 

  • Er / Sie sollten während der Fahrt aufmerksam sein

  • Er / Sie soll Ruhe und Sicherheit vermitteln

  • Er / Sie sollen den Fahrer auf Gefahren hinweisen 

Sollten Sie mehr Informationen brauchen sprechen sie mit uns. Wir sind gerne für sie Da. 

Ach übrigens der nicht vorgeschriebene aber wichtige Begleiterlehrgang ist bei uns in der Grundgebühr enthalten 

 

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