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Der Führerschein mit 17
Seit dem 28.09.2005 ist der Führerschein mit 17 da. Jetzt
kann man mit 16 1/2 Jahren mit dem Führerschein der Klasse B beginnen. Auch bei
uns ist das möglich. Hier erfahren sie mehr darüber.
Der Modellversuch ist zu Ende
Mangelnde Fahrerfahrung ist das Grundproblem bei jungen
Fahranfängern. Deshalb ist ihr Unfallrisiko wesentlich höher als in anderen
Altersgruppen. Die Einführung des "Begleitenden Fahrens " soll dies
verändern. Was heißt das :
MEHR PRAXIS + MEHR ERFAHRUNG = WENIGER
UNFÄLLE
Auflagen :
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Beginn der Ausbildung erst mit 16 1/2 Jahren mit
Einverständnis der Eltern
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Theoretische Prüfung Frühestens 3 Monate vor dem 17.
Lebensjahr
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Praktische Prüfung Frühestens 1 Monat vor dem 17.
Lebensjahr
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Bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit Begleitperson
fahren
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Die Begleitperson muss namentlich auf der
Prüfbescheinigung eingetragen sein.
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Der Begleiter / in muss mindestens 30 Jahre alt sein
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Der Begleiter / in muss mindestens 5 Jahre Besitzer der
Klasse B sein
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Der Begleiter / in darf maximal 3 Punkte in Flensburg
haben
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Mit der Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren
werden
Aufgaben der Begleitperson :
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Er / Sie ist kein Fahrlehrer /
Hilfsfahrlehrer und dürfen nicht eingreifen
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Er / Sie sollten während der Fahrt aufmerksam sein
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Er / Sie soll Ruhe und Sicherheit vermitteln
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Er / Sie sollen den Fahrer auf Gefahren hinweisen
Sollten Sie mehr Informationen brauchen sprechen sie mit uns.
Wir sind gerne für sie Da.
Ach übrigens der nicht vorgeschriebene
aber wichtige Begleiterlehrgang ist bei uns in der Grundgebühr enthalten
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