|
| |
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge
Kraftfahrer
|
Seit dem 1. August 2007 gilt
ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger!
|
Während der zweijährigen Probezeit und
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
werden Fahranfänger auch bei einer
Blutalkoholkonzentration unterhalb der
berüchtigten "0,5-Promille-Grenze" belangt.
Ihnen drohen neben einem Bußgeld von 125
Euro die Verlängerung der Probezeit um 2
Jahre sowie die Anordnung zur
(kostenpflichtigen!) Teilnahme an einem
Aufbauseminar.
Außerdem werden 2 Punkte in der Flensburger
Verkehrssünderkartei notiert.
Das Verbot gilt für alle Kraftfahrer unter
21 Jahren
und alle Fahranfänger bis zum Ablauf
der Probezeit – auch wenn die Probezeit über
das 21. Lebensjahr hinausgeht (z. B. durch
Verlängerung oder bei älteren
Fahranfängern).
Danach treten die bekannten Regelungen der
0,5-Promille-Grenze in Kraft
|
|