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Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Kraftfahrer

Seit dem 1. August 2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger!

Während der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Fahranfänger auch bei einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der berüchtigten "0,5-Promille-Grenze" belangt. Ihnen drohen neben einem Bußgeld von 125 Euro die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung zur (kostenpflichtigen!) Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Außerdem werden 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei notiert.

Das Verbot gilt für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und alle Fahranfänger bis zum Ablauf der Probezeit – auch wenn die Probezeit über das 21. Lebensjahr hinausgeht (z. B. durch Verlängerung oder bei älteren Fahranfängern).

Danach treten die bekannten Regelungen der 0,5-Promille-Grenze in Kraft

 

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