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Seit dem 1. Oktober 2005 gelten neue
Dokumente für die Fahrzeugzulassung:
1.
die
Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen
Fahrzeugschein
2.
die
Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen
Fahrzeugbrief.
Die bisher ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten ihre Gültigkeit.
Bei Neuzulassungen und bei jeder Änderung der Fahrzeugpapiere
gibt die Behörde allerdings nur noch die neuen Dokumente aus. Das
betrifft z. B. die Ummeldung, den Halterwechsel oder die
Eintragung technischer Änderungen.
Für die geplante Einführung einer Chipkarte steht derzeit noch
kein Termin fest.
Unberührt bleiben die Verpflichtungen:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist – wie bisher der
Fahrzeugschein – bei allen Fahrten mitzunehmen und bei
Kontrollen an berechtigte Personen auszuhändigen. Die
Zulassungsbescheinigung Teil II dient – wie bisher der
Fahrzeugbrief – als Nachweis des Eigentums und sollte deshalb
sicher aufbewahrt und nicht mitgeführt werden.
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